Büro am Turm

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Kommunikation & Recht 

 

Lese-Ecke


Wir beginnen mit einer Gerichtsreportage, die vielleicht eher eine Charakterstudie des früheren Berliner Strafrichters Warnstädt ist. Warnstädt war vor allem bei Journalisten für seine eigenwillige Verhandlungsführung bekannt und beliebt.


Vorhang auf im Kriminalgericht

von Michael Schmuck

„Ich weiß auch nicht, was mich geritten hat.“, murmelt der Angeklagte Heinz-Karl S.“ „Der Teufel, der Teufel.“ ruft Amts­richter Warnstädt. Lachen auf der vollbesetzten Zu­schau­erbank, Schmunzeln auf Warnstädts Antlitz. Ja, für das Publi­kum und für sich hat er diese Pointe hinter seiner schwarzen Robe hervorgeholt, die er cäsaren­haft mit aus­ho­len­der Geste wie einen Vorhang um seinen hageren Körper herum­schwingt, während er den ergrauten Kopf in den Nacken wirft.

Amtsrichter Warnstädt liebt das Theater: sein Theater in Saal 672 des Kriminal­gerichts Berlin. Er ist Dreh­buch­autor, Regis­seur, Hauptdarsteller – und selbst sein treuestes und zu­frie­denstes Publikum. Doch lieber spielt der 64-Jährige bei vol­lem Haus. Und das Publikum kommt gern. Warn­­städt macht echte Gerichts­verfahren zum Justizkabarett. Ange­klag­ter, Staats­anwalt und Vertei­diger müssen mitspielen, Er macht sie zu seinen Statisten. „Mir schicken sie an einem Tag gleich drei Staatsanwälte hintereinander, ich ver­brauche zu viele.“ sagt er, blickt schel­menhaft mit großen blauen Augen durch seine kleine runde Brille und schmunzelt sich ein paar Falten in sein braunes, selbst­zufriedenes Ge­sicht.  

Mehrere Angeklagte täglich zum Verbrauch auf seiner Bühne, die schickt ihm das Leben. So spielt er mit wechselnder Be­setzung. Heute um 11.30 Uhr muss der 68-jährige Heinz-Karl S. mit­spielen, kleiner Dieb einer 12-Euro-Uhr. Doch der ver­steht das Theater nicht. Ihm ist es zu ernst, hier im Gericht zu sitzen. Er kann nicht lachen, nicht einmal schmunzeln. Als der Kaufhausdetektiv ihn erwischte, bekam er einen Herzanfall. Als die Vorladung vom Gericht kam, verließ ihn seine Frau. Ihm geht die Sache ganz tief unter die blasse Haut. Kein guter Mime für Regis­seur Warnstädt. Zusam­men­ge­sunken, Blick auf den Boden sitzt er da auf der Anklage­bank, nimmt kein Stichwort auf und gibt nur selten eines.  

Da kommt ein Rechtsanwalt wie gerufen, der die Verhandlung kurz unterbricht: „Können wir eine Haftprüfung dazwischen schieben?“ „Gern! Ein Intermezzo!“ ruft Warnstädt. „Aber nur, wenn das Publikum bleiben darf. Nur dann!“ Der Anwalt, selbst wohl oft genug genervter Mime auf Warnstädts Bühne, willigt mit hoch gezogenen Augenbrauen ein. Die Straf­prozess­ordnung, die in solchen Fällen Zuschauer verbietet, wird unter Warn­städts Regie schnell außer Kraft gesetzt. Das Drehbuch ist wichtiger. Die Haftprüfung „Schnee­wittchen“ beginnt. Eigent­lich heißt die Dame Snezana, aber Warnstädt hat daraus einen zugkräf­tigeren Bühnennamen gemacht. Schnee­wittchen hatte eine Buße, eine Bewährungs­auflage, nicht ge­zahlt. Warnstädt hat sie deswegen einsperren lassen. Nun, da sie gezahlt hat, lässt er sie wieder frei. Nicht, ohne dem Publikum die Szene zu er­läu­tern. „Streng und kon­se­quent sein, heißt nicht: gemein sein.“ Das reimt sich. Natürlich. Es soll ja wohl­klingen in den Oh­ren. Auch in seinen.  

Der Mime Heinz-Karl S., der kurzzeitig die Bühne für Schnee­­wittchen räumte, darf, muss wieder auftreten. Nun lässt  Warnstädt den Staatsanwalt ins Spiel. „Junger Kollege, wollen wir die Sache nicht einstellen? Das ist doch eine Bagatelle.“ Doch der Vertreter der Staats­anw­altschaft, ein junger blonder Referendar, darf nicht unter Warnstädts Regie spielen, er hat einen eigenen Regisseur, einen Chef, der den Ladendieb verur­teilt sehen will. 250 Euro Strafe muss er beantragen. Doch Warnstädt lässt sich kein anderes Drehbuch aufzwingen: „Ich verwarne den Angeklagten und setze die Geldstrafe auf Bewäh­rung aus.“ Ein Jahr lang darf Heinz-Karl S. nicht mehr klauen, sonst muss er zahlen. „Ich werde das nie wieder tun.“, be­teu­ert er leise mit zitterner Stimme. „Sie sehen mich be­stimmt nicht wieder, ganz bestimmt.“ Heinz-Karl S. hat keine Lust auf eine neue Vor­stellung. 


     

Juristen-Porträts

Es gibt die Juristen, die außer ihrer juristischen Karriere kaum etwas anderes in ihrem Leben kennen, und es gibt solche, die Besonderheiten aufweisen. Hier lesen Sie von besonderen Juristen


von Roland Walter 

 

Martin Swarzenski

Martin Swarzenski ist ein eher ruhiger Zeitgenosse. Aber jeden Mor­gen zwischen sechs und sieben Uhr wird er richtig laut. Während viele andere dem neuen Tag noch wenig abgewinnen können, holt er schon einmal tief Luft und bläht die Wangen auf, ganz so, als wolle er seiner Umwelt frühe Starthilfe angedeihen lassen.  

Liebe zur Posaune

 „Es ist wie eine Sucht“, sagt Swarzenski und meint seine Liebe zur Posaune. ..Sie tut der Seele gut“. Und wohl auch seinen Mitmenschen, vor allem jenen, denen er in seinem Berufsalltag begegnet. Nicht als Posaunist, der er einmal war, sondern als Vorsitzender Richter beim Berliner Landgericht. Musiker, Literaturkritiker. Laienprediger und Jurist. All das ist der 60-iahrige Swarzenski, der sich als Grenzgänger sieht. „Zwei Seelen sind in meiner Brust“, hat er ein­mal ganz ohne ein seufzendes „ach“ geschrieben: eine künstlerische und eine bürgerliche. Die künstlerische Seele, mit der er  sich nicht der bürgerlichen entzieht, sondern diese und seinen juristischen Alltag bereichert. Obwohl sein früh verstorbener Vater, ein angesehener Vorsitzender eines Zivilsenats beim Berliner Kammergericht, einen anderen Weg zu weisen schien, träumt Swarzenski als. 18-jähnger Schüler davon, Schriftsteller zu werden, berühmt und erfolgreich wie Thomas Mann. Ein kindlicher Traum, sagt er selbst. Er nimmt schließlich das Musikstudium an der Hochschule der Künste auf. Der examinierte Posaunist wird Profi, spielt in verschiedenen Orchestern, zweifelt aber an seinen Fähigkeiten. „Der Künstler muss hoch begabt sein, um sein Vorhaben zu verwirkli­chen“. Und das Ziel war eben kein Geringeres als das beste Berliner Orchester: die Philharmoniker.  

Beruf und Literatur

Swarzenski studiert Jura und macht sich auch hier die Berufswahl nicht leicht. Sein Vater, des­sen Umgang mit Menschen ihn besonders beeindruckt hat, ist richtungweisend, fehlt ihm aber als Ratgeber. Dass er Strafrichter ge­worden ist, verdankt er „zwei wichtigen Menschen in meinem Lehen“. Der eine, Ausbilder während des Referendariats, der an­dere, der Strafrechtslehrer Claus Roxin, ein Karl May- Experte übrigens, den er als Referent an der ; Richterakademie in Trier erlebt. Es sind Schwierigkeiten mit dem Strafen. die den jungen Juristen zögern lassen. Die erfahrenen Kollegen hören ihm geduldig /u und zerstreuen die Bedenken, was er ihnen bis heule mehr vergessen hat. Wenn Swarzenski von seiner rich­terlichen Arbeit spricht, ist das untrennbar auch mit dem ver­bunden. Was für viele nur Ent­spannung ist: Literatur. Kurt Tucholsky und  Uwe Johnson, zwei Schriftsteller, denen er sich nahe fühlt Als Jurastudent gibt Swarzenski den rororo-Band „Politi­sche Justiz“ mit Arbeiten von Tucholsky heraus. Anfang der 9Oer jähre entdeckt er Johnson für sich und folgt dessen Spuren in .Mecklenburg-Vorpommern, Sach­sen und Berlin bis hin nach New York. Swarzenski tritt als Kenner beider Schriftsteller hervor. Seit ei­nigen Jahren schreibt er Kritiken für die Zeitschrift  „Der Literat“. „Ein reiner Zufall“, erzählt er schmunzelnd. Eine Runde angegrauter Herren, die sich zu einem Klassentreffen in einem Weinlokal zusammengefunden hatte, weckte das Interesse einer Dame am Nebentisch. Es war die Herausgebe rin des Blattes. Schon tags darauf schickte ihr der Jurist einen dicken Briet mit dem, wie er dazu schreibt, was er sich so überlegt habe, ob sie nicht was drucken wolle. Mit seiner ganz persönli­chen Art der Literaturbetrachtung macht Swarzenski neugierig.

Die Bedeutung der Literatur für den Richter? ,,Sie vermittelt so viel Menschenkenntnis und erklärt Lebenssachverhalte, die auch für mein Berufsleben unverzichtbar sind“. So empfindet er Johnsons Hauptwerk, Jahrestage, dessen Handlung in die deutsche Ge­schichte von 1933 bis in die Zeit der Gründung der DDR hinein eingebettet ist, als besonders hilf­reich für seine richterliche Arbeit.

Zugang zu Menschen

Johnson habe ihm nach der Wie­dervereinigung das Verstehen von Angeklagten aus der ehemaligen DDR erleichtert. Das gilt auch, als er sich in seiner Verantwortung für die Ausbildung des Berliner Strafvollzugspersonals vor der „riesigen Aufgabe“ sieht, über den weiteren Einsatz der einstigen Ost-Berliner Vollzugsbediensteten zu entscheiden. Literatur dient ihm als Schlüssel, um den Zugang zu Menschen zu finden und ihnen gerecht /u werden. Wahrend einer zweijährigen Tätigkeit in der Untersuchungshaftanstalt Moabit, wo er zur Leitung gehört. ist es Swarzenski selbstverständlich, täglich auch das Gespräch mir Gefangenen zu suchen. Er bedauert, dass seine Kollegen immer noch zu wenig über das Leben hinter Gefängnismauern wissen. „Jeder Staatsanwalt und jeder Richter sollte einmal da gewesen sein, damit er sieht, was er anrichtet, wenn er einen Haftbefehl bean­tragt oder erlässt.“ In seinen letzten Berufsjahren bevorzugt Swarzenski. der es liebt, sein eigener Herr zu sein, die „Soloauftritte“ eines Vorsitzenden einer Kleinen Strafkammer. Auf der Posaune ist das nicht anders. Nur die Orgel begleitet ihn, wenn er in Kirchen ostjüdische Musik spielt. Die Wurzeln sind auch hier unverkennbar; Der Vater konver­tierte als orthodoxer Jude zum Christentum. Und so überrascht es kaum noch, dass sich Swarzenski nicht nur musikalisch in (Gotteshäusern heimisch fühlt. An man­chen Sonntagen, sogar an hohen Kirchentagen, steht der Laienprediger auf der Kanzel. Auch dabei hat sich Swarzenski Freunde ge­macht. So gehörte zu den treuen Zuhörern „sein“ früherer Präsident beim Landgericht.


 
 

Wolfgang Weißbrodt

Wozu Juristen imstande sind, hat sich längst über die eigene Zunft hinaus herumgesprochen: sie dichten, komponieren, musizieren, sind beliebte Hobbyköche. Sportler, Schriftsteller, Talker, haben sich der Zauberei ver­schrieben oder halten wilde Tiere. Auch wenn auf Wolfgang Weißbrodt all dies nicht zutrifft: Der Richter am Berliner Kammergericht begegnet auf seine Weise zuweilen noch herrschen­den Vorurteilen gegen Juristen, sie seien vor allem auf Paragrafen fixiert. Weißbrodt ist leiden­schaftlicher Sammler. Schallplattcn zu Tausenden und jede Menge Fakten - natürlich mehr nur auf beruflichem Terrain. Dazu kommt eine eindrucksvolle Sammlung von Trophäen, die er sich über Jahre in Ausübung eines weiteren Steckeilpferdes. verdient hat.  

Kampfrichter 

„Doch nicht schon wieder der Berliner“, erregte sich vor Jahren einmal bei einem Revier-Derby in Dortmund die Hälfte des Publi­kums über den Mann in Weiß. der für die Ordnung im Ring zu sorgen hatte. „Das war ein sehr schwer zu leitender Kampf“, er­innert sich Weißbrodt. Viele Jahre war der Jurist eine feste Größe als Kampfrichter beim Deutschen Ringerbund. Früher selbst Ringer, wechselte er die Seiten, um nun dem Recht auch auf der Matte Geltung zu ver­schaffen. Bis zum Kampfrichterobmann für Berlin hatte es der Jurist gebracht und war jahrelang für den Einsatz und die Ausbil­dung seines „Personals“ verant­wortlich. Einem seiner Schütz­linge hat er übrigens neben den sportlichen später auch juristi­sche Regeln nahegebracht: Der Zufall wollte es, dass er den jun­gen Kampfrichter auch in einer Referendar-Arbeitsgemeinschaft zu betreuen hatte. Weißbrodt, der mit einer ehemaligen Justizbeam­tin verheiratet ist und zwei Kin­der hat, fehlt inzwischen die Zeit für die Tätigkeit eines reisenden Kampfrichters. Nur die vielen Auszeichnungen, die ihren Platz in seinem Dienstzimmer gefun­den haben, erinnern noch an den Mann in Weiß.  

Little Richard

 Geblieben ist ihm indes ein ande­res Hobby. „Ich wurde am 8. 1. 1947 geboren, auf den Tag 12 Jahre nach Eivis“, sprudelt es aus dem sonst eher ruhig wirkenden Weißbrodt hervor, als er über diese Passion spricht: Rock und Soul ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben. Eine Sammlung von 15.0ÖÖ Schallplatten füllt zu Hause die Regale. Seine Liebe zur Rockmusik be­scherte Weißbrodt sogar einmal einen geradezu spektakulären öffentlichen Auftritt. Als sich 1977 ein damals schon ergrauter „Little Richard“ angeblich seinen Berliner Fans noch einmal zeigen wollte, entlarvte der Rock-Kenner den Mann auf der Bühne als Schwindler. Das Publikum schien ahnungslos, und selbst die Band hatte nicht bemerkt, dass ihr Leader alles andere als der einst ge­feierte Star war. „Mir fiel auf, dass er statt Klavier Keyboard spielte .“ So waltete Weißbrodt prompt seines Amtes als Notstaatsanwalt: in der Pause gelang es ihm, eher skeptische Polizeibeamte zum Einschreiten zu bewe­gen. Und der Rock-Experte sollte Recht behalten: Statt auf Richard Wayne Penniman waren die Ausweispapiere auf einen gewissen James Lesley Montgomery ausge­stellt. Für den Doppelgänger ver­lief der Fall am Ende glimpflich. Er durfte die Heimreise in die USA antreten.    Little Richard  

Wunschberuf Jurist

Wer glaubt, dass der Jurist mit seiner Leidenschaft für die Rock­musik nur dem Berufsalltag ent­rinnen und in eine andere Welt eintauchen möchte, irrt. Mit glei­cher Begeisterung ist Weißbrodt Richter. Und so stürzt er sich in diesen Wochen mit Elan auf sein neues Amt als Vorsitzender eines Strafsenats, das er am 1. März 2001 angetreten hat. Der Berufswunsch Jurist war schon für den 13-jährigen Schüler unumstößlich: Regeln empfand er „nicht als einengend, sondern als etwas, worauf man hauen kann.'* Nach dem Assessor-Examen trat Weiß­brodt 1975 in den Justizdienst ein. Nur dort glaubt der Jurist, dem ursprünglich nicht die staat­liche Laufbahn vorschwebte, Rechtspositionen vertreten zu können, mit denen er sich auch identifizieren kann.Wunschberuf Jurist  

  Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Tiergarten waren die Statio­nen, bevor Weißbrodt 1991 zum Kammergericht wechselte. Da­mals zog es ihn noch zu den kleineren Fällen. Mit seinen Urteilen konnten offenbar sogar die Betroffenen leben. Nicht selten suchten Angeklagte später noch den Rat „ihres“ Richters, wie Kollegen sich erinnern. Sieben Jahre leitete Weißbrodt eine all­gemeine Abteilung, danach über­nahm er eine Wirtschafsabteilung und schließlich ein erweiter­tes Schöffengericht.  

  Mit seinem phänomenalen Ge­dächtnis verblüfft Weißbrodt selbst so manchen Kollegen. Er­kundigt er sich einmal Anteil nehmend nach dem Stand eines fremden Verfahrens, mag es vorkommen, dass er dazu - wie selbstverständlich — nur das Ak­tenzeichen nennt und dann ein ungläubiges Lächeln seines Ge­genüber erntet. Was Weißbrodt allerdings mit den Kfz-Kennzeichen der Berliner Verkehrsbe­triebe anzufangen weiß, ist fast ein Fall für „Wetten, dass...?“. Denn für den Freund der „Großen Gelben“, der Doppeldecker-Busse, gibt es kaum ein Exem­plar, dessen „Heimat-Depot“ er nicht auf Anhieb anhand des Kennzeichens bestimmen könnte.  



Jürgen Kohls

Und wenn es noch hundert Jahre dauert, ehe sich ein Wandel bemerkbar macht. Aber man muss etwas tun.“ Seit drei Jahren tut Jürgen Kohls etwas, und womöglich kämpft der Amtsrichter aus Berlin gegen süd­amerikanische Windmühlen. Doch derlei Sorgen kennt der Praktiker nicht. Wenn er, wie so oft, das Flugzeug nach Caracas nimmt, mag ihn antreiben, dass auch in Europa der Rechtsstaat nicht einfach vom Himmel gefal­len ist. Deshalb macht Kohls sich immer wieder auf den Weg, um in Venezuela Kollegen im Umgang mit einer neuen Strafprozessord­nung zu trainieren.

Vom Zivilrecht zum Strafrecht

 Dabei hätte sich der 54-jährige Ju­rist eine solche Mission vor Jahren sicherlich kaum träumen lassen. Weder packte ihn als Student in auffälligem Maße das Fernweh, noch zeigte er eine besondere Vor­liebe für das Strafrecht. Im Gegen­teil: Früh hatte er sich auf das Zi­vilrecht gestürzt. Und noch früher war er entschlossen, Richter zu werden. Etwas anderes als eine Laufbahn in der Ziviljustiz wäre ihm nicht mehr in den Sinn ge­kommen. Doch dann die Über­raschung: Als Assessor machte Kohls 1978 Bekanntschaft mit einer von ihm als verknöchert empfundenen Ziviljustiz, deren übertriebener Hang zu Recht und Ordnung ihn irritierte. Im Krimi­nalgericht Moabit, im Berliner Be­zirk Tiergarten, wo er in einer Strafkammer einen einfühlsamen Vorsitzenden erlebte, sah sich Kohls dann beruflich am Ort seiner Wünsche angekommen.

Der „Mann aus Vigo"

Er übernahm 1980 beim Amts­gericht eine Wirtschaftsabteilung, bildete Referendare aus, leistete nach der Wiedervereinigung „Erste Hilfe“ an der Humboldt-Universität und engagiert sich im Präsidium des Amtsgerichts. Der Vater von drei erwachsenen Kin­dern treibt begeistert Sport, segelt vor allen Dingen und lässt keine Gelegenheit aus, die 16 Kilometer zum Gericht mit dem Fahrrad zu­rückzulegen. Ungeahnte Folgen sollte jedoch ein Spanischkurs haben, den Kohls seit 1985 zu­sammen mit seiner Frau besuchte. Spanisch, weil sie Verwandte in Südamerika hat. 1995 bot sich ihm Gelegenheit, das Erlernte auch beruflich zu nutzen. Kohls zog es ins Spanische Vigo, wo er als Teilnehmer eines Austausch­programms Einblick in das Rechtssystem des Landes bekam. Als die Gesellschaft für Techni­sche Zusammenarbeit (GTZ) drei Jahre später einen spanisch spre­chenden Richter für die Aufgabe in Venezuela suchte, stieß sie dank ministerieller Hilfe auf den „Mann aus Vigo“. 


Rechtstaatliche Entwicklungs­hilfe

Angestoßen wurden die Reform­vorhaben in Venezuela von der Konrad-Adenauer-Stiftung. Hinzu kam eine Initiative der Weltbank, die für die Sicherheit von Investi­tionen und Investoren eine intakte Justiz reklamierte. Kohls weiß aber aus eigener Anschauung, dass angesichts eklatanter Menschen­rechtsverletzungen das Straf- und das Strafprozessrecht bei den Re­formbemühungen Vorrang vor dem Zivilrecht haben muss. Folter und Korruption, jahrelange Ge­fängnisaufenthalte ohne Urteil, überfüllte Gefängnisse und Häft­linge, die noch Jahre nach Verbü­ßung ihrer Strafe nicht entlassen wurden. Das war die alltägliche Praxis einer Geheimjustiz in Vene­zuela, aus deren Mühlen es vor allem für die überwiegend Armen unter den Betroffenen kein Entrin­nen gab.  

Als Kohls erstmals 1998 nach Caracas reiste, lag die Strafpro­zessordnung, der COPP (Codigo Orgánico Procesal Penal), der spä­ter einstimmig angenommen wurde, fast vollständig im Ent­wurf vor. Dieses neue Recht, das überwiegend Elemente deutschen und Anteile amerikanischen Rechts enthält und ein rein schrift­liches Verfahren mit völlig ande­ren Prozessmaximen ablöst, muss mit Leben erfüllt werden. Keiner der venezolanischen Straf Juristen hat je ein mündliches Verfahren erlebt. Kohls bedient sich alter Fälle, über die in Rollenspielen nach neuem Recht verhandelt wird. Das Resultat: mildere Ur­teile und sogar - früher fast un­denkbar - Freisprüche. Und die heutige Wirklichkeit? Da kann sich der Entwicklungshelfer in Sachen Rechtsstaat nicht ganz so sicher sein. In ländlichen Regio­nen funktioniere das neue System schon ganz gut, hat er von dorti­gen Kollegen erfahren. In einer Millionenstadt wie Caracas wird dagegen noch viel Geduld aufzu­bringen sein. Spürbar für den ein­zelnen Gefangenen soll sich je­doch eine deutliche Verbesserung der Qualität der Strafverteidigung auswirken. Da sich in Venezuela die meist arme Bevölkerung Rechtsbeistand nicht leisten kann, sind dafür staatlich angestellt e An­wälte zuständig. Bis vor kurzem allerdings eher auf dem Papier. Denn sog. Verteidiger waren weit­gehend Rechtsunkundige, darun­ter nicht selten Hausfrauen, die ihr Zubrot guten Beziehungen zur Justiz verdankten.  

Blick in die Zukunft

Diese Zeiten scheinen überwun­den. Kohls sieht allerdings, dass ohne Akzeptanz rechtsstaatlicher Grundsätze Veränderungen nicht wirklich eintreten werden. Das gilt auch für die Bevölkerung. Ein schwer Verletzter in einer Polizei­station erweckte bislang kaum Anteilnahme seiner Mitbürger. Und mit Unverständnis reagieren sie heute, wenn Verdächtige nach neuem Recht aus der Untersu­chungshaft entlassen werden, weil keine Haftgründe vorliegen. Ein großer Auftrag für den Amtsrich­ter, der nicht zuletzt wegen des Ei­fers der venezolanischen Juristen die Begeisterung für die Sache nicht verloren hat. Vielleicht auch deshalb nicht: Venezuela hat die Vorreiterrolle bei den Reformbe­strebungen in Südamerika über­nommen. Und daran hat auch der Einzelkämpfer aus Berlin seinen Anteil.  

  


Gerichtsberichte 

Vor Gericht „menschelt es sehr ", wie Journalisten sagen. Hier lesen Sie Menschliches aus Gerichtssälen, mal schrecklich, mal bedenklich und auch mal lustig.


„Ihm nur mal eine Abreibung verpassen."

von Michael Schmuck

  Jetzt hängen Sebastians breite Schul­­­tern nach unten. Schüch­tern, nach vorn gebeugt, sitzt er auf seinen kräf­tigen Hän­den, als wolle er sie verstecken, und schaut durch die kleine runde Brille auf seine Turn­schuhe. In Saal 806 des Berliner Kri­mi­nal­­gerichts hört er zu, wie sein Opfer, Torsten P., den Rich­tern der 13. Großen Straf­kammer von dem bru­ta­len Über­fall er­zählt.

Vor neun Mo­na­ten, am 7. Mai kurz nach Mitter­nacht, hat der damals 21-Jährige den ein Jahr älteren Tors­ten in seiner Woh­nung über­fal­len. Mit einem Kom­pli­zen klingel­te er an der Woh­nungstür und schlug sofort auf Torsten ein, als er schlaf­trun­ken öffnete. Er malträ­tierte ihn mit den Fäusten, trat ihn, knebelte ihn und schlug ihm einen Plastik­blumen­topf und einen Walkman auf den Kopf.

„Als ich später die Polizei-Fotos gesehen habe, war ich er­schrocken. Der sah wirklich schlimm aus," sagt Sebastian dem Gericht kleinlaut. Dass Torstens Gesicht blutüberströmt war,  kümmerte ihn in der Tatnacht nicht. Auch Torstens Hilfe­schreie, die die Nachbarn veran­lass­ten die Polizei zu rufen, ließen ihn kalt.  

Die Tat war lange geplant. Bevor er klingelte, drehte er im Trep­penhaus die Glüh­lampe heraus, damit Torsten ihn beim Blick durch den Spion nicht sah. Eine Strumpfmaske zog er über, da­mit Torsten ihn nicht erkannte; denn das Opfer war sein Aus­bilder in dem Land­schafts­­bau­betieb, in dem er arbei­tete. In jener Nacht wollte er ihm einen Denk­zettel ver­passen, ihm die stän­digen Gemein­heiten im Betrieb, die Hänse­leien heimzahlen.  

Hänseleien musste Sebastian seit seiner Schulzeit ertragen. Er war der Älteste, Stärkste und Größte, aber auch immer der Trägste seiner Klasse. Erst mit neun Jahren konnte er ein­ge­schult werden – in eine Behin­der­ten­schule. Mit zwei Jahren war ihm ein Hirntumor ent­fernt worden; seit­her war er kör­per­lich und geistig schwer­fällig. Einen leicht kränk­baren, ängst­­lichen, ge­hemmten und zwang­haften Menschen habe die Behin­derung aus ihm ge­macht, sagt ein psy­cha­trischer Sach­ver­stän­diger vor Ge­richt.  

Dass nun auch sein Ausbilder ihn ärgerte, der zwei Kopf kleinere, kindliche, pieps­stim­mige, mickrige Torsten, dass ausgerechnet der zu ihm sagte „Du gehörst zurückgebumst", das konnte Sebas­tian nicht verkraften. „Eine Abreibung wollte ich ihm ver­passen, nur eine Abreibung", sagt er den Richtern stockend. Den Rest sei­nes Geständ­nisses liest er schlep­pend vom Blatt ab.  

Es blieb nicht bei der Abrei­bung. Sebastian fragte auch nach Geld, nahm 140 Mark mit und Lebens­mittel aus Tor­s­tens Kühl­schrank – und machte die Sache so juristisch zu einem schweren Delikt: Nicht nur wegen Körper­ver­letzung ist er ange­klagt, sondern auch wegen räube­ri­scher Erpressung  – Mindest­strafe drei Jahre. Sebastian hat Angst vor dem Gefäng­nis; ein Monat Un­ter­suchungs­haft hat ihn beein­druckt: „Ich werde so etwas nie wieder tun. Das habe ich mir und meiner Mutter ver­sprochen." Seinen Vater hat er nie kennen gelernt.  

Selbst die Staatsanwältin zeigt Mit­leid mit Sebastians Schick­sal und plädiert auf verminderte Schuld­fähig­keit. Zwei Jahre auf Bewährung sieht sie als aus-reichende Strafe an. Das Gericht folgt ihr, entscheidet aber zusätzlich auf 500 Euro Wieder­gut­machung. Die brutale Tat sei nicht zu verzeihen, aber Sebastian habe echte Reue gezeigt. Bei seiner neuen Aus­bil­dungs­stelle sei er nur positiv und sogar als aus­glei­chen­der Typ aufge­fallen, sagt die Vorsitzende Richterin in der Urteils­begründung. „Wir wollen Ihnen die Zukunft nicht verbauen." Und Sebastian richtet langsam Blick und Schultern wieder auf.    


Auch Dummheit wird bestraft

von Michael Schmuck

Damit hatten die beiden jungen Angeklagten nicht ge­rechnet: drei Jahre Gefäng­nis für 180 Mark Beute. Zu­sammen­gesunken und mit Tränen in den Augen nahmen sie das Urteil entgegen. Auf der Zuschauerbank weinten ihre Eltern. Aber auch die übrigen Zuschauer waren erstaunt. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer mit ein­leuchtenden Argumenten zwei Jahre auf Bewährung als gerechte Strafe gefordert und die Verteidiger hatten sich dem ebenso einleuchtend ange­schlossen. „Eine Schwach­sinnstat," nannte die Staats­anwältin den Überfall auf einen Kiosk. „Eine große Dumm­heit" sagten die Vertei­diger.  

Wie schwachsinnig und dumm, war den Angelagten, dem 20-jährigen Alexander R. und dem 21-jährigen Toni F. nach zwei Monaten Unter­suchungshaft offensicht­lich auch klar geworden. Kleinlaut, Blick nach unten, wisperten sie gestern ihre Geständnisse auf den Zeugentisch vor der 24. Großen Strafkammer des Ber­liner Landgerichts.  

Am 29. Januar waren die beiden mit Alexanders Auto unterwegs, um für ihn Krankengeld bei der AOK abzu­holen. Doch er bekam nichts, er hatte das Attest vergessen. Weil er aber tanken wollte, beschlos­sen die beiden, auf andere Art Geld zu beschaffen. Eine Bekannte hatte ihnen er­zählt, wie man mit einem Trick einen Kiosk beklauen kann: Inhaber ablenken, in die Kasse greifen und raus. Toni kannte einen Kiosk in Neukölln, in dem er öfter mal eingekauft hatte und so lenkte Alexander sein Auto dor­t­hin. Die „Dummheit" nahm ihren Lauf.  

Im Auto entdeckte Toni Alexanders Schreckschuss­pistole. Sie war zwar leer und sogar kaputt. „Ich steckte sie aber einfach so zur Sicherheit mal ein", sagte er dem Richter leise, „obwohl ich Angst vor Waffen habe." Das war die größte Dummheit ge­wesen – aus einem geplanten Trick­dieb­stahl wurde ein be­waff­neter Überfall: Alexander fragte den Kioskbesitzer nach be­stimmten Zigaretten­hül­sen, weil er glaubte, die müsse er im Lager holen. Doch die Marke führte Manfred B. nicht und blieb im Laden. Da rief Toni: „Dann gib uns Geld."  

„Ich dachte, ich hätte mich verhört", sagte Manfred B. gestern dem Richter. Er hatte Toni in­zwischen als früh­e­ren Kunden erkannt und wollte ihm die Sache ausreden. „Ich wollte das Geld nicht raus­geben, schließlich hatte ich es schwer verdient." Als der Kioskbesitzer sagte „Dich kenn ich doch" zog Toni die Waffe und schrie: „Los Geld her! Wenn ein Kunde rein­kommt, bist du tot!" Er habe die Nerven verloren und in einer Kurzschlussreaktion die Waffe ge­zückt, sagte Toni vor Gericht. „Der war ganz ruhig, ganz abge­brüht", sagte hingegen Manfred B. „Er hat die Waffe gezeigt und durchgeladen. Ich dachte, sie sei scharf."  

Trotzdem wollte der Kioskbesitzer seine Einnahmen ver­teidigen und ging dazwischen, als Toni nach der Kasse griff. Manfred B. war eine Woche zuvor schon einmal über­fallen worden und wollte diesmal nicht zurückstecken. Bei dem Gerangel fiel die Schublade aus der Kasse, Toni griff ein paar Scheine und lief mit Alexan­der raus. Der brachte Toni dann zur Arbeit, als sei nichts ge­schehen.  

Als sei nichts geschehen, so spa­zierte Toni dann auch in den folgenden Wochen mehrfach an dem Kiosk vorbei. Manfred B. erkannte ihn, konnte aber nie schnell genug die Polizei rufen. Als am 23. Mai aber außer Toni zufällig auch eine Motorrad­streife vorbeikam, ließ Manfred B. Toni fest­nehmen. Und der nannte sofort seinen Komplizen.  

Auf einen Raub mit Waffen – auch wenn sie nicht funk­tionieren – stehen laut Gesetz mindestens drei Jahre Gefängnis. Die Richter hätten nur dann dem Antrag der Staatsanwalt folgen und die relativ milde Bewährungs­strafe von zwei Jahren verhängen können, wenn sie die „Dummheit" als minder schweren Fall eingestuft hätten. Doch das wollten die Richter nicht: Es sei ein typischer schwerer Raub gewesen und kein besonders leichter – schon gar nicht aus der Sicht des Kioskbesitzers. Seine Frau leide noch heute an Angst­zuständen.  

Auch wenn die Angeklagten die Tat ehrlich bereuten und sich in der Verhandlung nochmals bei Manfred B. ent­schuldigten: Dummheit kann auch hart bestraft werden. 

 


„Ich bin Nazi, ich hole 30 Mann."

von Michael Schmuck

Nachdem Daniel E. die Polizei begrüßt hatte, versuchte er gleich wieder die Tür zu schließen. Doch die Beamten wollten nach solch einer Begrüßung erst einmal seine Personalien. Sie trafen in der Wohnung auf Daniels Freundin. Ihr Auge war stark geschwollen und überall lagen leere Bier- und Schnaps­flaschen herum. Die Polizisten nahmen Daniel mit. Der Transport zur Blutprobe war für sie wieder etwas Besonderes: „Dass jemand beim Transport im Streifenwagen unbedingt Handfesseln angelegt haben wollte, haben wir noch nicht erlebt. Aber wir haben ihm gern den Wunsch erfüllt – auch zu unserer Sicherheit.“, sagte einer der Beamten.„So sind wir noch nie begrüßt worden.“, sagte die  Polizistin gestern vor Gericht. „Mit „Sieg Heil“ hatte der 30-jährige Daniel E. ihr und ihren beiden Kollegen am frühen Morgen des 20. Februar in Unterhosen die Wohnungstür ge­öffnet. „Hooligans, Hooligans“, hatte er eine Stunde zuvor durch das Mietshaus in der Birkenstraße in Moabit gebrüllt. Als „Kanake“ hatte er den arabischen Nachbarn bezeichnet und als „Judenschweine“ pauschal alle Hausbewohner. Um 5 Uhr morgens klingelte er wütend bei den beiden Türnachbarn und fragte, wer irgendein Fußball-Schild an der seiner Wohnungs­tür abgerissen habe. Nach einem kurzen Wortgefecht und der Drohung „Ich bin Nazi. Ich hole 30 Mann und dann mache ich deinen Laden nieder“ rief der eine Nachbar die Polizei. Als der andere Nachbar dann später würgende Hilfeschreie von Daniels Freundin hörte, wählte auch er die 110.

Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung muss Daniel E. sich seit gestern vor dem Amtsgericht Tier­garten verantworten. Ruhig, gelassen, fast gelangweilt sitzt er da, kurzgeschorene Haare, rotkariertes Hemd, Jeans. Seine Verteidigerin verliest gleich ein Geständnis: Ja, er habe seine Freundin (und inzwischen Verlobte) geschlagen und in den Schwitzkasten genommen. Ja, er habe herumgebrüllt und seine Nachbarn beleidigt. Ja. Aber so genau könne er sich daran nicht erinnern, nur ungefähr: der Alkohol! Morgens habe er – wie immer – erst einmal drei Flaschen Bier getrunken, dann über den Tag hinweg zwei Flaschen Wodka und weitere fünf Flaschen Bier, außerdem mehrere Linien Speed gezogen.  

Rund zwölf Promille errechnet die Sachverständige aus der Flaschenaufzählung des Angeklagten. Es sei schwer vorzu­stellen, dass die Angaben richtig sein könnten, sagt sie vorsichtig. „Vielleicht irrt sich Herr E.“ Die Blutprobe hatte nur 1,93 Promille ergeben. Das Gutachten der Sach­verständigen klang verworren. Daniel E. sei vermutlich alkoholkrank, aber das könne sie nur aus einem alten psychiatrischen Gutachten aus dem Jahre 2006 schließen. Zudem leide er an einer Persönlichkeitsstörung – die aber wohl keinen Einfluss auf seine Schuldfähigkeit habe.  

Nicht zum ersten Mal hatte Daniel E. mit Polizei und Justiz zu tun: 1995, mit 15 Jahren, begann seine offizielle kriminelle Laufbahn: Diebstahl, Raub, Schwarzfahren, Beleidigung Sachbeschädigung, Widerstand, Vollrausch – und immer wieder Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Fünfzehn Mal muss sich die Justiz mit ihm befassen. Die erste Strafe bekommt er 2002. Bis dahin wird er immer nur verwarnt oder von der Verfolgung wird abgesehen, wie das bei Jugend­lichen so ist.  

Zuletzt saß Daniel E. wegen gefährlicher Körperverletzung drei Jahre und acht Monate in Haft. Dort machte er eine Alkohol­therapie, (die er allerdings abbrach) und traf seine Freundin. „Sie hatte einen anderen Häftling besucht, so lernten wir uns kennen.“ Erst am 13. Januar wurde er entlassen, gut einen Monat vor der Tat. „Ich hatte keine Entlassungsvorbereitung bekommen, wurde auf die Straße entlassen, hatte keine Wohnung.“ Der Alkohol hatte ihn wieder.  

Schon mit 13 Jahren hatte er mit dem Trinken begonnen. Seine Mutter war früh an Lungenkrebs gestorben, sein Stiefvater hatte ihn immer wieder verprügelt, „mit allem, was er in die Finger bekam“ (so das Gutachten aus dem Jahre 2006). Aus der Schule haut Daniel ab, er kam in ein Heim und haut wieder ab. Kein Schulabschluss, keine Ausbildung. Zunächst fühlt er sich linksautonom, doch dann findet er sich, bei Fans von Hertha, in der rechten Ecke wieder. Die Sozialhilfe reicht für Bier, Schnaps und Tätowierungen nicht aus; er klaut und geht auf den Strich.  

Ob oder inwieweit der Alkohol Daniel am 20. Februar schuldunfähig gemacht hat, darüber konnte die Sachverständige in der Verhandlung keine Aussage treffen: „Ich bin Ärztin, ich kann nichts ausschließen.“ Die Verteidigerin wollte sich mit den spärlichen Ergebnissen nicht zufrieden geben und beantragte, den Prozess zu vertagen. Am 13. Juli wird nun mit einem neuen Sachverständigen in Saal B 228 des Kriminal­gerichts weiterverhandelt.



„Der braucht mal einen auf den Deckel."

von Michael Schmuck


Nach dem Urteil knallte Mehmet B. wütend die Tür des Gerichtssaales 672 hinter sich zu. Richter Warnstädt hatte den 23-Jährigen gerade zu zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil er im Herbst vergangenen Jahres den Polizei­kommissar Heiko H. auf dem Kulturlustgarten in Mariendorf beim Vor­beigehen mit den Worten „Was guckst Du so, Du blöder Wichser?“ beleidigt hatte. Das Urteil wollte Mehmet B. nicht akzep­tieren. „Meine Akte ist schon dick genug, was wollen Sie denn da noch rein­packen?“ Und weil die Akte wegen mehrerer Raubüberfälle so dick war, war das Urteil so hart für ihn. Er hatte den „Wichser“ in seiner Bewährungszeit ausgesprochen, und das kann dazu führen, dass er zu den zwei Monaten auch noch die alte Bewährungs­strafe von elf Monaten absitzen muss.

Der Polizist habe gelogen, er habe ihn nicht „Wichser“ genannt. Wenn er jemanden beleidigen wolle, dann sage er „Arschloch“ oder „Hurensohn“. „Wichser“, das sei doch keine Beleidigung, sagte der Angeklagte dem Richter. Tatsächlich zeigte das rüde, freche Auftreten des großen, kräftigen Angeklagten, das „Wichser“ offenbar zu seinem alltäglichen Wortschatz gehört. Provokativ schaut er den Polizisten an, als der seine Aussage vor Gericht macht. Und großmäulig warf er der Staaatsanwältin entgegen „Ist die neu hier, die Alte?“, als sie ihr Plädoyer hält, und streicht sich mit den Händen durch die nach hinten gegelten schwarzen Haare.  „So jemand braucht endlich mal einen auf den Deckel“, sagte Richter Warnstädt nach der Verhandlung. „Das hätte er viel früher gebraucht. Da hat der Jugendrichter jahrelang viel zu milde entschieden. Das kann ich jetzt nicht mehr korrigieren.“     

 


Lügen in Justitias Waage

von Michael Schmuck


Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Gestern schien dieser Satz in Saal 672 des Amtsgerichts Tier­garten nicht zu gelten. „Mindestens einer lügt hier!" rief der Vor­sit­zende des Schöffengerichts nach drei Stunden Wahrheitssuche. Doch wer?

Zunächst sah es so aus, als sei es der Angeklagte, Dr. Wolf S., 44, Inhaber eines kleinen chemischen Labors. Ihm wurde vor­geworfen, am 14. Januar 1998 in Berlin-Lich­tenberg, eine Büro­technikfirma überfallen zu haben. Die Ge­schäfts­führerin hatte bei der Po­lizei ausgesagt, der Angeklagte sei um die Mittagszeit herein­gekommen, habe sie in die Toilette gesperrt und drei Computer, zwei Mobil­telefone, ein Faxgerät und rund 3500 Mark Bargeld mitgenommen.

Nein, das habe er nicht getan. Der Angeklagte leugnet beharrlich. Etwas umständlich versucht er zu erklären, wie es nach seiner Meinung zu dem Vorwurf gekommen sein könnte: Die Bürotechnikfirma habe rund 7000 Mark Schulden bei ihm gehabt. Mehrfach habe er sie ge­mahnt – vergeblich. Sie habe kurz vor dem Kon­kurs ge­standen. Schließlich sei er einige Tage vor dem angeb­lichen Überfall mit einem Geschäfts­partner dort ge­wesen und habe die Geschäfts­führerin nach dem Geld gefragt. Etwas flapp­sig habe sein Begleiter zu ihr ge­sagt, man könne ja einfach ein paar Com­puter mitnehmen. Das habe er aber nicht getan, sondern sei mit leeren Händen wieder gegangen. Und: „Am 14. Januar 1998 war ich gar nicht in Ber­­lin. Dafür habe ich einen Zeu­gen."

Der Richter stellte die leeren Hände in Frage: „Jeder kann ver­stehen, wenn Sie die Rech­nungen selbst eintreiben wollten, bevor gar nichts mehr zu holen war." Wenn der Angeklagte es zugebe, könne er mit einer milden Geldstrafe rech­nen. Doch der lehnte das Angebot ab. „Ich bleibe bei der Wahrheit."

War es die Wahrheit? Wenn ja, log die Überfallene, als sie nun dem Schöf­fengericht erzählte, dass der Angeklagte sie überfallen habe. Eine Verwechslung sei ausgeschlossen, schließ­­lich hatte sie ihn gekannt. Doch die kleine braunhaarige Frau stammelte ihre Aussage so einsilbig und kleinlaut unter den Zeugentisch auf ihre nervösen Finger, dass es schwer fiel, ihr zu glauben. So ver­wirrt war sie, dass sie dem Vor­sitzenden Richter nicht einmal ihr Alter sagen konnte. Mit „32" und etwas später „34" lag sie aber jedesmal nur ganz knapp daneben.

Erneut Zweifel an der Glaubwürdig­keit. „Wenn Sie vor zwei Jahren in eine Toilette gesperrt worden sind, können Sie nicht heute noch so be­eindruckt davon sein, dass Sie hier sitzen wie ein Häuflein Elend", warf der Vorsitzende Richter ihr mit prüfendem Blick ent­gegen. Sie ver­suchte Deckung hinter ihrem kinn­langen Haar zu finden und piepste: „Es ist so, wie ich es ge­sagt habe."

Wer log nun hier? Was war Dichtung, was Wahrheit? Wollte die Überfallene mit einer falschen Anschuldigung, etwas von dem Geld wieder herein­holen, dass sie durch den Konkurs ver­loren hatte? Justitias Waagschale schien sich nun doch wieder zu Guns­ten des Angeklagten zu neigen.

Doch dann kam der Alibi-Zeuge des Angeklagten, früher Studienkollege heute Geschäftsfreund. Just zur Tat­zeit habe der Angeklagte ihn in Thü­ringen besucht, schnodderte er. So stehe es in seinem Kalender ge­schrie­ben, so sei es gewesen. Ob er er sich daran denn ganz genau erin­nern könne, wollte der Vorsitzende wissen. Der Zeuge flüchtete sich immer wieder in den Hinweis auf seinen Kalender. Penetrant schlich er sich um eine klare Antwort. So einfach mochte man ihm nun auch nicht glauben. Justitias Waage begab sich wieder ins Gleichgewicht.

Ob ein weiterer Zeuge den Ausschlag geben wird und in welche Richtung, wird sich am Mittwoch kommender Woche zeigen. Dann wird ein Mann vernommen, der vier Monate nach dem Tattag völlig überraschend bei der Überfallenen aufgetaucht war und die Tat gesehen haben will – sagt die Überfallene.

Gestern mochte der Vorsitzende Rich­ter den Zeugen nicht mehr an­hö­ren; nach mehr als drei Stunden Wahr­­heitssuche hatte er erst einmal genug Lügen gehört.  

 


Justiz und Medien 

Medienrecht und Justizpolitik geben immer wieder Anlass für kritische Betrachtungen, Glossen und Kommentare. 


Stern sei Dank

Ein Kommentar von Michael Schmuck, April 2010


Zum Journalismus gehört Schnüffelei. Der BUNTEN grundsätzlich vorzuwerfen, dass sie sich für das Privatleben von Politikern interessiert, ist scheinheilig. Die Frage ist nicht, was recherchiert, sondern was gedruckt wird.  

Wie wäre der Watergate-Skandal aufgeflogen, wenn nicht Deep Throat geheime Informationen ausgeplaudert hätte und die beiden Schnüffler Bob Woodward und Carl Bernstein hartnäckig in allen Sphären – auch im Privaten – geschnüffelt hätten?  

Die Barschel-Affäre wäre keine Affäre gewesen, wenn nicht der Spiegel sich des zwielichtigen Herrn Pfeifer bedient hätte. Flick, der größte Wirtschaftsskandal der Nachkriegszeit, und die Neue Heimat wären unterm Teppich geblieben, hätten nicht Schnüffelnasen großer Magazine ihre Riecher in den Wind gesteckt.  

Günter Wallraff, der unermüdliche Undercover-Reporter, steht schon symbolisch für Schnüffelei zum Wohle der öffentlichen Debatte. Hätten wir jemals etwas über die Methoden der Bild-Zeitung erfahren oder über Priester, die Waffenschiebern die Absolution erteilen, wenn nicht Wallraff ganz tief geschürft hätte?  

Hans Leyendecker hat wohl selbstverständlich im Privatleben von Steffi Graf und ihrer gesamten Familie herumgestöbert, als er 1996 sein Buch „Reiche Steffi, armes Kind“ schrieb.  

Von vielen Schnüffeleien oder erschnüffelten Details werden wir allerdings nie erfahren. Jeder Bonner Journalist wusste in den 50er Jahren wohl Bescheid über einen schwulen Minister in der Regierung Adenauer, und es ist blauäugig anzunehmen, dass es nicht irgendwelche Fotos oder Recherchen über dessen Privatleben gab. Veröffentlicht wurde davon aber offenbar nichts.  

In deutschen und ausländischen Redaktionen gibt es vermutlich Tausende von Fotos und Berichten über Ex-Bundeskanzler Kohl und seine Assistentin Juliane Weber – aber tief verborgen in den Archiven.  

Ob alles, was die Presse so erschnüffelt, auch veröffentlicht werden muss, soll oder darf, das ist eben eine ganz andere Frage. Diese Frage müssen die Redaktionen beantworten, wenn sie das Recherche­material auf dem Tisch haben. Oft ergibt sich erst später etwas, oft weiß der Schnüffler beim Schnüffeln noch gar nicht, was er gerade erschnüffelt. Wer ist der heimliche, private Begleiter des Ministers? Ein Freund, ein Verwandter, ein Berater, ein Lobbyist, ein Krimineller, ein Spion? Spürnasen sind wie Überwachungskameras: Sie wissen nicht immer, was sie so alles erfassen.  

In all der Aufregung wird manchmal vergessen: Die Presse muss als vierte Gewalt den Mächtigen auf die Finger schauen. Sie muss stöbern, bohren, graben – auch im Privatleben der Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft. Zwar ist das Schwirren um Sternchen, Teppichluder und Society-Damen damit weniger gemeint, aber es ist zwangsläufig der erbärmliche Appendix.  

Der Presse vorzuwerfen, dass sie wo auch immer schnüffelt, ist so paradox, wie die Debatte, dass man zwar Krieg führen, aber bitte nicht schießen und erst recht keine Toten haben möchte. Zum Krieg gehören leider Tote, zum Journalismus gehört Schnüffelei. Ob man sich dazu allerdings fremder Hilfe bedient, ist eine andere ganz Frage. Diese Arbeit „outzusorcen“, vor allem an Halbseidene mit zweifelhaften Methoden, ist kein sauberer Umgang mit der Verantwortung der vierten Gewalt.  

Gerade der Stern, der nun überflüssigerweise scheinheilig tut, war früher einmal ein Vorbild für kritischen Journalismus, bekannt für seine hervorragenden Schnüffelnasen. 1975 druckte er – höchst umstritten – heimliche Mitschnitte eines Telefongesprächs zwischen CDU-Chef Helmut Kohl und seinem damaligen Generalsekretär Kurt Biedenkopf. Der Spiegel titelte: „Abhöraffäre oder Presseskandal?“  

Der Stern kritisiert das Schnüffeln im Privatleben? Unter dem Begriff „Lex Soraya“ schrieb er 1958 Pressegeschichte als mutiger Kämpfer für die Pressefreiheit, auch im Privaten schnüffeln zu dürfen. Am 19. April 1958 brachte er unter dem Titel „Tausend und eine Macht“ eine Reportage über Persien, in der stand, die Scheidung des Schahs von seiner Kaiserin Soraya, der Lieblingsfrau seines Volkes, habe zu einer Staatskrise geführt. Darin wurde auch einiges über das Privatleben des Schahs ausgeplaudert. Der damalige Bundes­außenminister von Brentano wollte einen Straftatbestand schaffen, um die Privatsphäre fremder Staatsoberhäupter vor deutschen Medien zu schützen. Danach hätte das Bundeskabinett entscheiden können, welche Behaup­tungen über fremde Staatsoberhäupter und deren Familien dem Staate schaden. Der Presserat und andere wussten das zu verhindern. Stern sei Dank.